Räum- und Streupflicht in Falkensee: Was Eigentümer und Vermieter im Winter wissen müssen

Kaum fällt der erste Schnee, stellen sich in Falkensee jedes Jahr dieselben Fragen: Muss ich vor meinem Grundstück räumen? Bis wann? Darf ich Salz streuen? Und wer haftet, wenn jemand stürzt? Wir haben die wichtigsten Regeln der Stadt Falkensee zusammengefasst – für selbstnutzende Eigentümer, Vermieter, Eigentümergemeinschaften und Erben, deren Immobilie gerade leer steht.
Wer muss in Falkensee räumen?
Die Stadt Falkensee regelt Straßenreinigung und Winterdienst in ihrer Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst. Jede Straße ist darin einer von fünf Reinigungsklassen zugeordnet. Davon hängt ab, ob Sie als Anlieger selbst zur Schaufel greifen müssen:
| Reinigungsklasse | Aufgabe der Anlieger | Aufgabe der Stadt |
|---|---|---|
| 1 | Straßenreinigung und Winterdienst auf dem Gehweg | keine Leistung |
| 2 | Straßenreinigung und Winterdienst auf dem Gehweg | Winterdienst auf der Fahrbahn |
| 3 | Reinigung außerhalb der Fahrbahn und Winterdienst auf dem Gehweg | Reinigung und Winterdienst auf der Fahrbahn |
| 4 und 5 | keine | Reinigung und Winterdienst auf Fahrbahn und Gehweg |
In welcher Klasse Ihre Straße liegt, steht im Straßenverzeichnis der Satzung. In den meisten Wohnstraßen sind die Anlieger für den Gehweg zuständig.
Bis wann muss geräumt sein?
- Zwischen 7 und 20 Uhr: Schnee und Glätte sind unverzüglich nach dem Ende des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen – auch an Sonn- und Feiertagen.
- Schneefall oder Glätte nach 20 Uhr: werktags bis 7 Uhr des Folgetags, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr.
- Bei anhaltendem Schneefall oder erneuter Glätte muss wiederholt geräumt und gestreut werden.
Wie breit und womit?
Auf dem Gehweg muss ein mindestens 1 Meter breiter Streifen frei von Schnee und Eis sein. Gibt es auf Ihrer Grundstücksseite keinen Gehweg, gilt ein 1 Meter breiter Streifen entlang des Grundstücks – vorzugsweise auf der Fahrbahn. In verkehrsberuhigten Bereichen (Spielstraßen) sind es 1,50 Meter.
Salz ist in Falkensee grundsätzlich nicht vorgesehen. Auftauende Mittel sind nur in Ausnahmefällen erlaubt – etwa bei Eisregen oder an besonders gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen, Brücken und starken Gefällen. Baumscheiben und Grünflächen dürfen nicht mit Salz in Berührung kommen. Nehmen Sie Sand, Splitt oder abstumpfendes Granulat.
Den geräumten Schnee lagern Sie am Rand des Gehwegs bzw. der Fahrbahn so, dass niemand gefährdet wird. Schnee vom eigenen Grundstück darf dagegen nicht auf Gehweg oder Straße geschoben werden. Und ein oft vergessener Punkt: Hydranten und Absperrschieber freihalten – die Feuerwehr muss im Ernstfall sofort an das Löschwasser kommen.

Vermieter: Übertragen ja – Verantwortung abgeben nein
Als Vermieter können Sie den Winterdienst über den Mietvertrag auf Ihre Mieter übertragen oder einen Dienstleister beauftragen. Wichtig dabei:
- Kontrollpflicht: Auch wenn andere räumen, bleibt der Eigentümer verpflichtet, regelmäßig zu prüfen, ob der Winterdienst tatsächlich erledigt wird.
- Klare Regelung: Ein bloßer Aushang reicht in der Regel nicht. Die Pflicht sollte im Mietvertrag oder in einer wirksam vereinbarten Hausordnung stehen – mit Plan, wer wann zuständig ist.
- Kosten: Die Kosten eines beauftragten Winterdienstes können als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht.
- Versicherung: Für vermietete Objekte gehört eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht dazu. Stürzt jemand auf einem nicht geräumten Gehweg, kann es sonst teuer werden.
Die Stadt Falkensee erlaubt außerdem, Reinigungs- und Winterdienstpflichten nach ihrer Zustimmung auf Dritte zu übertragen. Für Eigentümergemeinschaften ist ein fester Dienstleister mit klarer Leistungsbeschreibung meist die sicherste Lösung – das organisiert eine Hausverwaltung im Rahmen der Objektbetreuung.
Leerstehende oder geerbte Immobilie? Jetzt besonders aufpassen
Steht ein Haus nach einem Erbfall oder vor dem Verkauf leer, bleiben die Räum- und Streupflichten trotzdem bestehen. Gleichzeitig drohen Frostschäden, wenn niemand nach dem Rechten sieht. Wer weit weg wohnt, sollte deshalb früh eine Vertretung organisieren. Bei der Erbenbetreuung kümmern wir uns darum, dass die Immobilie bis zur Entscheidung über Verkauf oder Vermietung gesichert ist.
Winter-Checkliste für Ihr Haus
- Schneeschieber, Besen und abstumpfendes Streugut vor dem ersten Frost besorgen
- Zuständigkeiten für Gehweg, Zuwege und Hauseingang schriftlich festlegen – inklusive Urlaubsvertretung
- Dachrinnen und Fallrohre von Laub befreien, damit Tauwasser abfließen kann
- Außenwasserhähne und Gartenleitungen absperren und entleeren
- Heizung prüfen lassen; in leerstehenden Gebäuden frostsicher temperieren oder Wasser absperren
- Hydranten vor dem Grundstück markieren und freihalten
- Außenbeleuchtung an Wegen und Eingängen kontrollieren
Häufige Fragen zum Winterdienst in Falkensee
Bis wann muss ich in Falkensee morgens geräumt haben?
Hat es nach 20 Uhr geschneit oder ist danach Glätte entstanden, muss werktags bis 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr geräumt und gestreut sein. Tagsüber zwischen 7 und 20 Uhr gilt: unverzüglich nach Ende des Schneefalls.
Darf ich in Falkensee Salz streuen?
Grundsätzlich nein. Salz und andere auftauende Mittel sind nur in Ausnahmefällen erlaubt, etwa bei Eisregen oder an Treppen, Rampen und starken Gefällen. Auf Baumscheiben und Grünflächen darf kein Salz gelangen. Sand, Splitt oder Granulat sind die Regel.
Kann ich den Winterdienst an meine Mieter übertragen?
Ja, wenn das im Mietvertrag wirksam vereinbart ist. Als Eigentümer müssen Sie aber stichprobenartig kontrollieren, ob geräumt wird. Die Kosten eines beauftragten Winterdienstes können als Betriebskosten umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht.
Wie erfahre ich, ob ich überhaupt räumen muss?
Das hängt von der Reinigungsklasse Ihrer Straße ab. In den Klassen 1 bis 3 räumen die Anlieger den Gehweg, in den Klassen 4 und 5 übernimmt die Stadt den Winterdienst auf Fahrbahn und Gehweg. Die Zuordnung steht im Straßenverzeichnis der Straßenreinigungssatzung.
Fazit
Wer in Falkensee ein Grundstück an einer Straße der Reinigungsklassen 1 bis 3 besitzt, muss im Winter den Gehweg räumen – werktags bis 7 Uhr, sonntags bis 9 Uhr, mindestens einen Meter breit und möglichst ohne Salz. Vermieter können die Arbeit übertragen, bleiben aber in der Kontrollpflicht. Die vollständigen Regeln finden Sie auf der Seite der Stadt Falkensee zur Straßenreinigung und zum Winterdienst. Sie möchten Ihre Immobilie in sicheren Händen wissen – auch im Winter? Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie kostenlos.
Stand: November 2026. Angaben nach den Informationen der Stadt Falkensee; maßgeblich ist die jeweils gültige Satzung. Keine Rechtsberatung.
Vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch
Ob Verkauf, Verwaltung, Erbenbetreuung oder Bauprojekt – wir beraten Sie persönlich, kostenlos und mit lokaler Marktkenntnis in Falkensee & Berlin.
Kostenlose Beratung anfragen


