Hausverwaltung wechseln in Falkensee: Ablauf, Fristen & Checkliste

Unzufrieden mit der aktuellen Hausverwaltung? Lange Reaktionszeiten, intransparente Abrechnungen oder schlechte Erreichbarkeit sind für viele Eigentümer und Eigentümergemeinschaften Grund genug, über einen Wechsel nachzudenken. Ein Verwalterwechsel in Falkensee ist unkomplizierter, als viele denken – wenn man die richtigen Schritte und Fristen kennt. Dieser Ratgeber zeigt, wie der Wechsel gelingt.
Wann ist ein Wechsel der Hausverwaltung sinnvoll?
Typische Anlässe für einen Wechsel sind:
- schlechte Erreichbarkeit und schleppende Bearbeitung von Anliegen
- unklare oder verspätete Nebenkosten- und Hausgeldabrechnungen
- mangelnde Transparenz bei Ausgaben und Rücklagen
- vernachlässigte Instandhaltung und Objektbetreuung
- fehlende Vor-Ort-Präsenz und regionale Nähe
Wenn sich solche Probleme häufen, leidet langfristig der Wert der Immobilie. Eine professionelle Hausverwaltung denkt und handelt vorausschauend.
Wechsel bei der Mietverwaltung (Einzeleigentum)
Als alleiniger Eigentümer einer vermieteten Immobilie können Sie die Verwaltung vergleichsweise einfach wechseln. Prüfen Sie zunächst die Kündigungsfrist im bestehenden Verwaltervertrag – häufig gelten drei Monate zum Quartals- oder Jahresende. Nach fristgerechter Kündigung übernehmen wir die vollständige Übergabe: Unterlagen, laufende Verträge, Mieterkommunikation und offene Vorgänge.
Wechsel bei der WEG-Verwaltung
Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist der Wechsel an einen Beschluss gebunden. Der Ablauf sieht in der Regel so aus:
- 1. Beschlussfassung: In einer Eigentümerversammlung wird über die Abberufung der alten und die Bestellung der neuen Verwaltung abgestimmt. Ein einfacher Mehrheitsbeschluss genügt in der Regel.
- 2. Vertragskündigung: Der bestehende Verwaltervertrag wird fristgerecht gekündigt bzw. läuft aus. Seit der WEG-Reform ist eine Abberufung der Verwaltung jederzeit möglich; der Vertrag endet spätestens sechs Monate nach der Abberufung.
- 3. Neuer Verwaltervertrag: Mit der neuen Verwaltung wird ein Vertrag geschlossen, der Leistungen, Laufzeit und Vergütung klar regelt.
- 4. Übergabe: Die alte Verwaltung ist zur vollständigen Herausgabe aller Unterlagen und Gelder verpflichtet.
Diese Unterlagen gehören zur Übergabe
- Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung
- Beschlusssammlung und Versammlungsprotokolle
- aktuelle Wirtschaftspläne und Jahresabrechnungen
- Nachweise über Rücklagen und Gemeinschaftskonten
- laufende Verträge (Versicherung, Wartung, Hausmeister)
- Handwerker- und Dienstleisterkontakte
Worauf Sie bei der neuen Verwaltung achten sollten
Achten Sie auf regionale Nähe, klare Erreichbarkeit, transparente Abrechnungen und einen festen Ansprechpartner. Ein Vorteil von BASA: Wir verwalten nicht nur, sondern setzen dank eigener Handwerker und starkem Netzwerk auch praktisch um – von der Gartenpflege bis zur Reparatur. So kommt vieles aus einer Hand.
Fazit
Ein Wechsel der Hausverwaltung in Falkensee ist mit der richtigen Vorbereitung problemlos möglich. Prüfen Sie Fristen, fassen Sie (bei einer WEG) den nötigen Beschluss und sorgen Sie für eine vollständige Übergabe. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess und übernehmen Ihre Immobilie reibungslos. Vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch und lernen Sie unsere Hausverwaltung kennen.
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