Baum- und Heckenschnitt im Winter: Was in Falkensee erlaubt ist

Herbst und Winter sind die Zeit für größere Arbeiten an Bäumen, Hecken und Sträuchern. Laub ist gefallen, die Vögel brüten nicht, und vor allem: Nur bis Ende Februar sind starke Rückschnitte und Fällungen überhaupt erlaubt. Wer in Falkensee einen Baum entfernen oder eine Hecke kräftig einkürzen möchte, sollte deshalb jetzt planen – zumal die Stadt ihre Baumschutzsatzung im November 2025 neu gefasst hat.
Die Sperrzeit: 1. März bis 30. September
Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet es, in der Vegetationsperiode vom 1. März bis zum 30. September Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und Bäume abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen. Die Stadt Falkensee weist ausdrücklich auf diese Sperrzeit für Fällungen und gestaltverändernde Eingriffe hin. Ausnahmen gibt es nur in besonderen Fällen, etwa bei Gefahr im Verzug oder im Rahmen eines genehmigten Bauvorhabens.
Was ganzjährig erlaubt bleibt: schonende Form- und Pflegeschnitte, also das Einkürzen des jährlichen Zuwachses einer Hecke oder das Entfernen einzelner Äste. Aber: Ein besetztes Vogelnest ist immer tabu – auch beim kleinen Formschnitt im Sommer.
Baumschutzsatzung Falkensee: Was geschützt ist
Unabhängig von der Jahreszeit gilt in Falkensee die Baumschutzsatzung der Stadt vom 12. November 2025. Sie soll Bäume, Hecken, Sträucher und Ufervegetation im Stadtgebiet erhalten. Ob ein Baum geschützt ist, richtet sich nach seinem Stammumfang und der Baumart. Geschützte Bäume dürfen nur mit Genehmigung gefällt oder stark verändert werden – auch auf dem eigenen Grundstück.
Prüfen Sie vor jeder Fällung, ob Ihr Baum unter die Satzung fällt. Den aktuellen Satzungstext mit allen Schwellenwerten und die Antragsformulare stellt die Stadt auf ihrer Seite Baumschutz und Baumfällung bereit.

So läuft ein Fällantrag in Falkensee ab
- 1. Termin vereinbaren: Zuerst vereinbaren Sie telefonisch einen Vor-Ort-Termin mit dem Fachbereich Grünflächen der Stadt.
- 2. Begutachtung: Vor Ort wird geprüft, ob der Baum geschützt ist und ob eine Fällung notwendig und möglich ist. Typische Gründe sind Alter, Krankheit, Verkehrssicherheit, ein Bauvorhaben oder Konkurrenz zu anderen Bäumen.
- 3. Antrag: Mit dem Formular „Antrag auf Erteilung einer Baumfällgenehmigung“ stellen Sie den Antrag schriftlich.
- 4. Ersatzpflanzung: Wird die Fällung genehmigt, legt die Stadt fest, wie viele Bäume nachgepflanzt werden. Ist das nicht möglich, kann eine Ausgleichszahlung beantragt werden.
Wichtig: Verschattung allein ist laut Stadt kein ausreichender Grund. Und weil die Fällung bis Ende Februar erledigt sein muss, sollten Sie den Termin möglichst schon im November oder Dezember anfragen.
Was Sie jetzt im Garten erledigen können
- Hecken: Überalterte oder zu breite Hecken jetzt kräftig zurücksetzen – im Sommer ist dafür kein Raum mehr.
- Sträucher: Auslichten, totes und kreuzendes Holz entfernen, Ziergehölze verjüngen.
- Obstbäume: Der klassische Winterschnitt erfolgt an frostfreien Tagen bis Ende Februar.
- Verkehrssicherheit: Äste über Gehweg, Zufahrt oder Dach prüfen. Herabfallende Äste können für Eigentümer zum Haftungsfall werden – gerade bei Schnee und Sturm.
- Grünschnitt: Für größere Mengen eignen sich Big Bags oder die Gartentonne; Hinweise dazu gibt die Stadt Falkensee.

Häufige Fragen
Wann darf ich in Falkensee Bäume fällen und Hecken stark zurückschneiden?
Nur außerhalb der Sperrzeit, also zwischen dem 1. Oktober und dem 28. Februar. Vom 1. März bis 30. September sind Fällungen und starke Rückschnitte nach dem Bundesnaturschutzgesetz grundsätzlich verboten. Schonende Form- und Pflegeschnitte bleiben ganzjährig erlaubt.
Brauche ich für eine Baumfällung im eigenen Garten eine Genehmigung?
Häufig ja. Die Baumschutzsatzung der Stadt Falkensee schützt Bäume abhängig von Stammumfang und Baumart, außerdem Hecken, Sträucher und Ufervegetation. Ob Ihr Baum geschützt ist, klärt der Fachbereich Grünflächen – in der Regel bei einem Vor-Ort-Termin.
Reicht es als Grund, dass der Baum zu viel Schatten wirft?
Nach Angaben der Stadt Falkensee ist Verschattung allein kein ausreichender Grund für eine Fällung. Entschieden wird im Einzelfall, zum Beispiel nach Alter, Gesundheit, Verkehrssicherheit oder einem Bauvorhaben.
Was ist eine Ersatzpflanzung?
Wird eine Fällung genehmigt, verlangt die Stadt in der Regel Ersatz. Wie viele Bäume nachgepflanzt werden müssen, wird beim Vor-Ort-Termin festgelegt. Ist eine Nachpflanzung nicht möglich, kann eine Ausgleichszahlung beantragt werden.
Fazit
Bis zum 28. Februar ist in Falkensee die Zeit für starke Rückschnitte und – mit Genehmigung – für Baumfällungen. Prüfen Sie früh, ob Ihr Baum unter die Baumschutzsatzung fällt, und planen Sie den Vor-Ort-Termin mit der Stadt rechtzeitig ein. Den Baum- und Strauchschnitt sowie den Heckenschnitt übernehmen wir für Sie – fachgerecht, sauber und inklusive Beratung, was erlaubt ist. Jetzt unverbindlich anfragen.
Stand: November 2026. Angaben nach dem Bundesnaturschutzgesetz und den Informationen der Stadt Falkensee; maßgeblich sind die jeweils gültigen Vorschriften. Keine Rechtsberatung.
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